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Verhalten im Brandfall

  1. Alarmieren
    Gehen Sie ans Telefon. Wenn möglich ans Telefon Ihres Nachbarn.
    Versuchen Sie nicht, von der brennenden Wohnung aus die Feuerwehr zu verständigen.
    Der Feuerwehrnotruf 122.
    Es ist möglich, dass in Ihrer Gemeinde eine andere Notrufnummer existiert, vergewissern Sie sich, welche das ist.
    Die Feuerwehr benötigt Informationen von Ihnen (Absetzen eines Notrufes, klicken Sie hier)
    Verständigen Sie alle Ihre Mitbewohner. Rauch weckt niemand!
    Schlafende befinden sich in akuter Lebensgefahr durch Rauchgase zu ersticken, ohne daß sie es bemerken.
  2. Retten – Flucht
    Danach verlassen Sie das Gebäude (folgen Sie den Rettungskennzeichen), in dem sich der Brandraum befindet und begeben Sie sich zum nächsten öffentlichen Verkehrsbereich, Straße oder Zufahrt, und machen Sie sich dort der anfahrenden Feuerwehr durch deutliches Winken bemerkbar.
    Auf keinen Fall dürfen Sie nochmals ins Haus zurücklaufen.
  3. Löschangriff
    Wenn Sie geübt sind, versuchen Sie bei der Entstehungsphase einen Löschversuch (Handhabung mit einem Feuerlöscher, klicken Sie hier), aber begeben Sie sich nicht unnötig in Gefahr, denn Sie sind nicht ausgerüstet und Sie sind nicht die Feuerwehr. Gelingt Ihr Löschversuch nicht sofort, verlassen Sie den Brandraum. Schließen Sie die Türe hinter sich zum Brandraum aber verriegeln Sie sie nicht.
  4. Einweisen der Einsatzkräfte
    Die wichtigste Frage für die anrückenden Feuerwehrleute:
    Wird ein Mensch oder ein Tier vermisst?
    Befindet sich eventuell ein Mensch oder ein Tier noch im Gebäude?
    Wenn möglich, halten Sie sich der Feuerwehr zur Verfügung, jedoch behindern Sie die Löschmaßnahmen nicht.
Quelle: Feuerwehr Pöttelsdorf

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