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Gefährliche Stoffe

Als gefährliche Stoffe und Güter gelten die Stoffe, von denen eine besondere Gefahr für Leib und Leben ausgehen. Dieses sind vor allem Gifte, Säuren, Laugen und wassergefährdende Stoffe, aber auch radioaktive Stoffe.

Weltweit sind derzeit etwa 8 Millionen verschiedene chemische Verbindungen bekannt. Und täglich kommen weitere hinzu. Etwa 100.000 werden als Chemikalien gehandelt und transportiert. Viele Tausende dieser Stoffe können zu einer Gefährdung von Lebewesen und der Umwelt führen.
Der Transport kann dabei über die Straße, Schiene, Wasser-, Luftweg und Pipelines über große Entfernungen erfolgen.

Vorkommen von gefährlichen Stoffen:

Haushalt Putzmittel, Spraydosen, Medikamente, etc.
Unterricht Chemikalien, radioaktive Stoffe, Krankheitserreger, ect.
Industrie Chemikalien (Erzeugung, Lagerung), Strahlenquellen, ect.
Landwirtschaft Pflanzenschutzmittel, Dünger, Gärgas, ect.
Transport Chemikalien, Treibstoffe, Flüssiggase, ect.
Gesundheitswesen Medikamente, radioaktive Stoffe, Krankheitserreger, etc.
Forschungseinrichtungen Krankheitserreger, radioaktive Stoffe, Chemikalien, etc.
Problemstoffsammelstellen Gefährliche Abfälle
Mülldeponien Mischung aus allen Abfallarten, Gewerbe-, Industriemüll
Freizeiteinrichtungen Chlor (Schwimmbäder), Amoniak (Eislaufplatz), ect.

Nicht alles, was aus der Chemiefabrik kommt, ist ein Gefahrstoff, und nicht jeder Gefahrstoff kommt aus der Fabrik. Ein Beispiel ist Asbest. Das natürliche Mineral war ein „Wunderstoff“. Er schützte Menschen, aber auch Maschinenteile wirksam gegen Hitze. Inzwischen kennt man die Kehrseite: Feinste Fasern gelangen tief in die Lunge und verursachen Asbestose und Krebs. Vom Wunderstoff zum Gefahrstoff ist manchmal nur ein kurzer Schritt.

 

Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen:

Gefahrgut-Transporte auf Straße (ADR 2003), Schiene (RID 2003) und Binnenschifffahrt (ADN 2003):

Die orangefarbene Warntafel ist auch dem „normalen“ Autofahrer geläufig. Im neuen ADR wird sie als orange- farbene Kennzeichnung bezeichnet. Sie weist darauf hin, dass in diesem Fahrzeug Gefahrgut transportiert wird. Es gibt diese Kennzeichnung als neutrale orange Warntafel oder auch als Warntafel mit zwei Ziffernreihen (siehe Abb.: Warntafeln). Das ADR mit seinen 9 Teilen gilt in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und in allen Staaten, die das ADR-Abkommen unterzeichnet haben.

Werden gefährliche Stoffe in Tanks oder Tankcontainern mit einem Inhalt von mehr als 3.000 Litern befördert, weisen die Warntafeln Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr und des Stoffes auf:

Ziffern zur Kennzeichnung der Gefahr (Kemler - Nummer)

2

Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion
3 Entzündung von Flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbserhitzungsfähiger flüssiger Stoff
4 Entzündbarkeit von festen Stoffen oder Selbsterhitzungsfähiger fester Stoffe
5 Oxidierende (brandfördernde) Wirkung
6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr
7 Radioaktivität
8 Ätzwirkung
9 an 1. Stelle: umweltgefährdender Stoff oder verschiedene gefährliche Stoffe
an 2. oder 3. Stelle: Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion
X Der Stoff reagiert in gefährlicher Weise mit Wasser
0 wird angefügt, wenn die Gefahr nur ausreichend von einer einzigen Ziffer angegeben werden kann
Die Verdoppelung einer Ziffer weist auf die Zunahme der entsprechenden Gefahr hin

 

Beispiele:

 
X323:
entzündbarer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet
55:
stark oxidierender (brandfördernder) Stoff
72:
radioaktives Gas
83:
ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzündbar

 

UN – Nummer:

Die UN-Nummer oder Stoff-Nummer kennzeichnet den transportierten Stoff eindeutig.

UN-Nummern Beispiele:

1202 Dieselkraftstoff, Gasöl, Heizöl (extra Leicht)
1203 Benzin
2032 Salpetersäure, Rotrauchend
3291 Klinischer Abfall
1017 Chlor

Anhand dieser UN-Nummern können die Einsatzkräfte bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen den transportierten Stoff eindeutig indentifizieren.

Weiters reicht es jedoch nicht aus, nur das Transportmittel mit der orangefarbenen Tafel zu kennzeichnen. Es muss jeder Behälter (Fass, der Karton, die Kanister, …) gekennzeichnet werden, der einen Gefährlichen Stoff enthält.
Dies geschieht mit Gefahrenzettel.

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